XF2.1 Rechtssichere Cookie Opt-In-Lösung

Im Ernst ist es doch so, dass die IP als personenbezogen gezählt wird, was sie aber nicht ist.
Über meine IP kommt man nur über die Staatsanwaltschaft an mich heran. In den Staaten, wo sie hingesendet wird, hat keiner eine Chance mich zu ermitteln.
Keine Ahnung wie man gestrickt sein muss um das zu glauben. Diejenigen, die diesen ganzen Mist ausgegohren haben glauben doch selbst nicht daran, dass sie den User schützen nur weil sie ihn permanent Cookie Banner wegklicken lassen. Die glauben doch nicht wirklich, den User damit zu informieren weil er sich vorher den ganzen Kram durchliest.
Da geht es darum Juristen zu befriedigen, was mit der realen Welt außerhalb von Gerichtsgebäuden erst einmal nichts zu tun hat.
Gesunder Menschenverstand und eine Schippe Pragmatismus hätten das besser gelöst. Dann hätten die Juristen aber nichts mehr zu tun und die passen schon auf, dass das nicht eintreten wird.
 
Ich habe eine Abmahnung erhalten, wie soll ich mich verhalten?
Hat jemand Erfahrung damit?
Ich habe auch keinerlei Werbung auf meiner Seite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Öhm eine Abmahnung zu welchem Tatbestand denn? Also was wird beanstandet? Die Cookie-Lösung bei dir? Und wenn ja was exakt?
Ist ja sicher für alle hier interessant - auch wenn es für dich erst einmal jetzt nur Mist ist (verständlich). ;)

Im Zweifelsfall >>> eigener Anwalt oder die Erstberatung eines anderen Anwalts nutzen (nicht die Feine, aber die Herren verdienen denke mal genug ;) )

Details auch gern per PN.
 
Ich habe eine Abmahnung erhalten, wie soll ich mich verhalten?
Richtig, etwas mehr Informationen bräuchte man zur Beantwortung. Hast du gar keinen Cookie-Hinweis oder den Standard-Text von XenForo? Was genau wird abgemahnt?
 
Ja ist ein wenig schwierig zu beantworten ohne genau zu wissen, was gefordert wird und was der ist stand deiner Webseite ist.
Es geht um Google Fonts und Weiterleitung von IP-Adressen und die Opt-Out-Formulierung des Cookie-Banners ist natürlich nicht zulässig, weil wir hier eine willentliche Zustimmung der betroffenen Personen benötigen.

Anlassfall

Anfang 2022 entschied das Landesgericht München 1, einer Schadensersatzforderung über € 100,-- aufgrund einer Verwendung von Google Fonts ohne Einwilligung folge zu leisten.

DSGVO Warnung vor Abmahnwelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du Google Fonts auf deiner Seite? Xenforo hat diese doch gar nicht per Default verbaut?
 
Hast du Google Fonts auf deiner Seite? Xenforo hat diese doch gar nicht per Default verbaut?
Keine Ahnung, angeblich ja.
Ein erster Blick auf Ihre Webseite zeigt mir, dass Hr..... leider Recht hat, mit seiner Feststellung in Sachen Google Fonts und das auch noch ein zweiter Datenschutz-Fehler vorhanden ist: Die Opt-Out-Formulierung des Cookie-Banners ist natürlich nicht zulässig, weil wir hier eine willentliche Zustimmung der betroffenen Personen benötigen.
Vielleicht in einem Design verbaut, oder einem Add-On, keine Ahnung
 
Wahrscheinlich in den Style-Eigenschaften zu dem Style. Aber wo genau kann ich dir nicht sagen, da ich den Style nicht kenne.
 
Die Google Fonts kann man auch selbst auf seinem Server hosten. Eventuell reicht da eine kleine Templateänderung aus, falls es in deinem Style dafür keine Einstellung gibt.
 
Aber da es schon drin war, würde ich nun wirklich zum Anwalt gehen. Hätte ja für dich gehofft, dass es nur ein Placebo ist und die es darauf ankommen lassen.
 
und die Opt-Out-Formulierung des Cookie-Banners ist natürlich nicht zulässig... weil wir hier eine willentliche Zustimmung der betroffenen Personen benötigen.
Was genau wird da bemängelt bzw. was genau ist da falsch?
 
Mit dem Cookie-Opt-in hat das eigentlich gar nichts zu tun. Mit Datenschutz schon, denn theoretisch könnte Google erfassen wer die Fonts von ihren Servern abruft. Deshalb gibt es dazu schon Urteile. Der meiner Meinung nach übertriebene deutsche Datenschutz meint dazu, dass man dazu auch ein Einverständnis braucht, und wenn das nicht vorliegt man die Google Fonts halt so nicht nutzen darf. Google lässt es aber zu, dass man sie selbst hostet, dann hat man das Problem nicht. Ich würde aber den Text der Abmahnung von einem Fachanwalt für Medienrecht prüfen lassen. Wenn nämlich verschiedene Dinge durcheinander geworfen wurden, kannst du das eigentlich beanstandete abstellen, musst aber eventuell die Unterlassungserklärung nicht abgeben und kannst es auf eine Klage ankommen lassen. Sollte die Begründung rechtsfehlerhaft oder sogar die technischen Dinge durcheinander geworfen worden und das eigentliche „Problem“ nicht mehr da sein, wird es nämlich schwierig mit einer Klage.
 
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